In Deutschland können Ausbildungsabschlüsse in folgendem Rahmen erworben werden:
- - im dualen Berufsausbildungssystem.
Übergreifende Inhalte in der dualen Berufsausbildung:
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen
- Planung und Durchführung von Geschäftstätigkeiten
- Berufsbezogene Fremdsprache
- Persönliche und soziale Kompetenzen
Der Rahmenlehrplan für Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sieht diese allgemeinen Ziele der Berufsausbildung vor:
Die Auszubildenden…
- arbeiten und kommunizieren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit inner- und außerbetrieblich mit anderen Personen, auch aus anderen Kulturkreisen;
- beraten und betreuen Kunden, analysieren Kundenanforderungen, montieren und installieren elektrische Anlagen, Geräte und Komponenten;
- der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik konzipieren energie- und gebäudetechnische Systeme, installieren, parametrieren, programmieren und testen deren Komponenten;
- wenden technische Regelwerke und Bestimmungen, Datenblätter und Beschreibungen, Betriebsanleitungen und andere berufstypische Informationen auch in englischer Sprache an;
- wenden aktuelle Informations- und Kommunikationssysteme zur Beschaffung von Informationen, Bearbeitung von Aufträgen, Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse an;
- führen auch rechnergestützt technische Berechnungen zur Konzeption fachrichtungstypischer Systeme, Anlagen, Geräte und Komponenten und Berechnungen zur Kostenkalkulation durch;
- beachten bei der Planung und Durchführung der Arbeit ergonomische, ökonomischer, ökologische und gesellschaftliche Aspekte; sie minimieren durch Verwendung geeigneter Materialien, verantwortungsbewusstes Handeln und Beachtung von Vorschriften des Umweltschutzes negative Auswirkungen des Arbeitsprozesses auf die Umwelt;
- installieren und konfigurieren Har- und Softwarekomponenten;
- sichern durch Einhaltung von Errichtungs- Prüf- und Wartungsvorschriften die störungsfreie Arbeit der Systeme;
- entwickeln für die Inbetriebnahme und Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, die Fehlersuche und die Beseitigung von Störungen begründete Vorgehensweisen, wenden Prüf- und Messverfahren an; sie leiten aus Fehlerdiagnosen Folgerungen für die Fehlerbeseitigung ab.
Detailliertere Ausbildungsinhalte im Beruf des Elektronikers in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind in der Prüfungsordnung dargestellt. Darin ist detailliert beschrieben, welche Kompetenzen der Prüfling nachweisen muss. Die Prüfungsordnung gibt auch den genauen Inhalt der Prüfung, die aus den Teilen 1 und 2 besteht, vor:
Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik)
Prüfungsteil 1 der Gesellenprüfung (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Um nachzuweisen, dass er funktionstüchtige elektrische Systeme konzipieren kann, muss der Prüfling:
- technische Dokumentationen analysieren; technische Parameter definieren; Arbeitsprozesse planen und koordinieren und Material und Werkzeug disponieren.
- Anlagen installieren, verkabeln, verbinden und einrichten; Unfallschutz- sowie Arbeitsschutzvorkehrungen und Umweltschutzbestimmungen erfüllen.
- Schutzmaßnahmen bei elektrischen Systemen und Geräten bestimmen und elektrische Schutzeinrichtungen prüfen.
- elektrische Systeme analysieren, Funktionsprüfungen durchführen, Diagnose und Fehlerbehebung durchführen.
- Produkte in Betrieb nehmen und übergeben; durchgeführte Kundenaufträge dokumentieren und erläutern.
- technische Dokumente inklusive Prüfprotokolle vorbereiten.
Prüfungsteil 2 der Gesellenprüfung (am Ende der Ausbildung)
Der Prüfling muss seine Kompetenzen in folgenden vier Prüfungsbereichen nachweisen:
- Kundenauftrag
- Systementwurf
- Funktions- und Systemanalyse
- Wirtschafts- und Sozialkunde
a) Prüfungsbereich Kundenauftrag
- Kundenaufträge analysieren; Informationen aus verfügbaren Dokumenten einholen; technische und organisationale Benutzeroberflächen; Auswahl von Schnittstellen nach ökonomischen, technischen und ökologischen Gesichtspunkten
- Definition von untergeordneten Aufgaben; Planung und Koordinierung der Auftragsausführung; Vorbereitung von Planungsunterlagen einschließlich der Arbeitsorganisation und Verantwortlichkeiten an den einzelnen Arbeitsstationen
- Auftragsausführung; Überprüfung und Dokumentation der Funktion und Sicherheit; Beachtung von Normen und Vorgaben hinsichtlich der Qualität und Sicherheit von Systemen; Fehlerdiagnose und systematische Ursachenfeststellung
- Frei- und Übergabe von Systemen bzw. Komponenten; Experteninformationen auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe weitergeben; Vorbereitung von Übergabeprotokollen; Dokumentation und Auswertung von Arbeitsergebnissen und Serviceleistungen; Abrechnung aller Serviceleistungen und Dokumentation aller Gerätedaten, Systeme und Dokumente
b) Prüfungsbereich Systementwurf
- Durchführung von technischen Problemanalysen unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorschriften und der Effizienz der Betriebsabläufe; Entwicklung eines Problemlösungskonzepts
- Festlegung von Anlagenspezifikationen; Auswahl der elektrisch-technischen Komponenten; Anpassung von Schaltplänen unter Verwendung von Standardsoftware
c) Prüfungsbereich System- und Funktionsanalyse
- Auswertung von Schaltplänen und Systemdokumenten; Auswahl eines Prüfverfahrens samt Prüfungsdokumentation und Diagnosesystem
- Systemanalyse hinsichtlich funktioneller Zusammenhänge, Analyse und Änderung von Programmen, funktionelle Zuordnung von Signalen an Schnittstellen
- Diagnoseauswertung, Fehlerursachen feststellen und elektrische Schutzmaßnahmen bewerten
d) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Darstellung und Bewertung allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Aspekte der Arbeitswelt; Kenntnis der Berufsausbildung und Weiterbildung; Arbeits- und Tarifrecht; ; Betriebsstrukturen des Ausbildungsbetriebs; Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz; Planung und Vorbereitung von Arbeitsprozessen sowie die Überwachung und Bewertung von Arbeitsergebnissen; Qualitätsmanagement
Quelle:
- Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Elektroniker/Elektronikerin (Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 16.05.2003)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 30.08.2008)